Fachkraft für Arbeitssicherheit
Jeder Arbeitgeber hat laut §5 des (ASiG) Arbeitssicherheitsgesetzes, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich und die für die Unfallverhütung verantwortlichen…
Jeder Arbeitgeber hat laut §5 des (ASiG) Arbeitssicherheitsgesetzes, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich und die für die Unfallverhütung verantwortlichen…
Jeder Arbeitgeber hat laut §5 des Arbeitssicherheitsgesetzes, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und sich und die für die Unfallverhütung verantwortlichen Personen beraten zu lassen, insbesondere bei
darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
Die Aufgaben des Koordinators während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben ergeben sich aus dem § 3 der BaustellV. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der…
Die Aufgaben des Koordinators während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben ergeben sich aus dem § 3 der BaustellV. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Die Vorankündigung einer Baumaßnahme hat durch den Bauherrn spätestens zwei Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu erfolgen. Die Vorankündigung ist zu erstellen, wenn entweder der Gesamtumfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder der Umfang der Arbeiten 30 Tage überschreitet und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden. Die Erstellung der Vorankündigung kann an den Koordinator delegiert werden.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss erstellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden, oder wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erstellt werden muss. Die Erstellung des SiGePlans ist während der Planung der Bauausführungen zu erarbeiten.
Mit der Unterlage schafft der Bauherr/Koordinator eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage. Die Unterlage ist zu erstellen, wenn mehr als ein Arbeitgeber an der Ausführung der Baumaßnahme beteiligt ist.
Um Betrieb und Mitarbeiter vor Bränden zu schützen, empfehlen die Berufsgenossen-schaften den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb. Unser Brandschutzbeauftragter ist für den…
Um Betrieb und Mitarbeiter vor Bränden zu schützen, empfehlen die Berufsgenossenschaften und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) den Einsatz eines Brandschutzbeauftragten für den Betrieb. Unser Brandschutzbeauftragter ist für den Brandschutz-Verantwortlichen Ihres Betriebes (Unternehmer, Betriebsleiter) ein zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen und berät und unterstützt bei:
Die Leitung einer Atemschutzabteilung in der Industrie, bei der Feuer- oder Grubenwehr erfordert weitreichende Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen des Atemschutzes, der Einteilung…
Die Leitung einer Atemschutzabteilung in der Industrie, bei der Feuer- oder Grubenwehr erfordert weitreichende Kenntnisse in den Rechtsgrundlagen des Atemschutzes, der Einteilung Atemschutzgeräte und den Schutzfunktionen der sich im Einsatz befindenden Atemschutzgeräte. Unser Leiter des Atemschutzes kann für Sie die folgenden Aufgaben übernehmen: