Umgang mit Feuerlöschern
Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern auf Baustellen gemäß DGUV Information 205-023.
Die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und an die Ausbildung von Brandschutzhelfern gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B. Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.
Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen, wie beispielsweise Flammarbeiten, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Oberflächenbehandlungen, Lackierarbeiten, sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Diese Unterweisung beinhaltet einen theoretischen und eine praktischen Teil.
Inhalt: |
- Arbeits-/ verfahrensbedingte Brandgefahren/ Zündquellen
- Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Brandklassen, Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln)
- Gefahren durch Brände (z.B. Rauch, entstehende Verbrennungsprodukte)
- Handhabung/ Funktion, sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen mit einem Übungslöschgerät
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Zielgruppe: | Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen. |
Dauer: | ½ Tag |
Abschluss: | Unterweisungsnachweis |