Schulungen

Schulungen

…im Hause der MD Consult GmbH

Die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter nutzt nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter, sondern hilft Ihnen auch langfristig Kosten zu sparen die leicht hätten verhindert werden können.

Ein Ausfall eines Mitarbeiters durch einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit können Stillstände in der Auftragsabwicklung und den Arbeitsabläufen, sowie der Maschinenbenutzung bedeuten.

Ob die Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter, Schulungen zu Sicherheitsbeauftragten, bis hin zur speziellen Ausbildungung als Atemschutzgeräteträger, wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter kompetent und kostengünstig weiterzubilden.

Gerne bieten wir Ihnen auch Seminare in Ihren Räumlichkeiten an.

Übersicht der Schulungen bei der MD Consult GmbH
  • Atemschutzgeräteträger

    Atemschutzgeräteträger

    Industrieller Atemschutzgeräteträger gemäß DGUV Regel 112-190
    Im Rahmen dieses Seminars sollen Sie die Qualifikation erlangen, nach Bestellung durch den Arbeitgeber und Freigabe der Arbeitsbereiche durch eine befugte Person (Leiter des Atemschutzes/ Werksfeuerwehr), Arbeiten im industriellen Bereich unter isolierender Atemschutzausrüstung vorzunehmen.

    Inhalt:
    • Zweck des Atemschutzes
    • Regelwerke für den Atemschutz
    • Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens
    • Zusammensetzung, Einwirkung und Folgen der in Betracht kommenden Schadstoffe
    • Gasspür-, Gaswarn- und Gasmessgeräte
    • Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus
    • Atmung des Menschen
    • Belastung durch Atemschutzgeräte, insbesondere bei Kombination mit Schutzanzügen
    • Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte
    • Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer (Tragezeitbegrenzung)
    • Anlegen der Atemschutzgeräte und Schutzanzüge
    • Praktische Übung
    • Verhalten unter Atemschutz
    • Maßnahmen zur Sicherung von Gerätträgern
    • Instandhaltung und Entsorgung
    Zielgruppe: Personen die Arbeiten unter isolierendem Atemschutz vornehmen sollen und die Ihre Eignung für diese Tätigkeit mit der Arbeitsmedizinische Untersuchung G26.3 erfolgreich nachgewiesen haben.
    Dauer: 1 Tag
    Abschluss:Teilnahmezertifikat
  • Träger von Filter- Atemschutzgeräten

    Träger von Filter- Atemschutzgeräten

    Träger von Filtergeräten gemäß DGUV Regel 112-190
    Im Rahmen dieses Seminars sollen Sie die Qualifikation erlangen, Arbeiten mit filtrierender Atemschutzausrüstung vorzunehmen.

    Inhalt
    • Zweck des Atemschutzes
    • Regelwerke für Atemschutz, Gebrauchsanleitung des Herstellers
    • Anforderung an Atemschutzgeräteträger
    • Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe
    • Folgen von Sauerstoffmangel
    • Atmung des Menschen, Belastung durch Atemschutzgeräte
    • Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Filtergeräte
    • Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter
    • Anlegen der Filtergeräte, Verhalten während des praktischen Gebrauchs
    • Wahrnehmen des Filterdurchbruchs
    • Instandhaltung: Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung, Entsorgung
    Zielgruppe: Personen die Arbeiten mit filtrierendem Atemschutz vornehmen sollen und die Ihre Eignung für diese Tätigkeit mit der Arbeitsmedizinische Untersuchung G26.1 oder G26.2 erfolgreich nachgewiesen haben.
    Dauer: ½ Tag
    Abschluss: Unterweisungsnachweis
  • Brandschutzbeauftragter

    Brandschutzhelfer

    Brandschutzhelfer gemäß ASR 2.2 und DGUV Information 205-023.
    Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten.

    Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

    Inhalt:
    • Grundzüge des Brandschutzes
    • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    • Gefahren durch Brände
    • Verhalten im Brandfall
    • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen mit einem Übungslöschgerät
    Zielgruppe: Personen die als betriebliche Brandschutzhelfer bestellt werden sollen.
    Dauer: ½ Tag
    Abschluss: Teilnahmezertifikat
  • Umgang mit Feuerlöschern

    Umgang mit Feuerlöschern

    Unterweisung im Umgang mit Feuerlöschern auf Baustellen gemäß DGUV Information 205-023.
    Die Anforderungen an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und an die Ausbildung von Brandschutzhelfern gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B. Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.

    Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen, wie beispielsweise Flammarbeiten, Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Oberflächenbehandlungen, Lackierarbeiten, sind im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Diese Unterweisung beinhaltet einen theoretischen und eine praktischen Teil.

    Inhalt:
    • Arbeits-/ verfahrensbedingte Brandgefahren/ Zündquellen
    • Aufbau, Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Brandklassen, Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln)
    • Gefahren durch Brände (z.B. Rauch, entstehende Verbrennungsprodukte)
    • Handhabung/ Funktion, sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
    • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
    • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen mit einem Übungslöschgerät
    Zielgruppe: Personen, die auf Baustellen Tätigkeiten mit Brandgefährdung ausführen.
    Dauer: ½ Tag
    Abschluss: Unterweisungsnachweis
  • Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten

    Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten

    Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten gemäß BetrSichV und DGUV Information 201-011.
    Unternehmer, die Gerüste erstellen lassen, haben dieses auf die ordnungsgemäße Montage und die sichere Funktion prüfen lassen. Die Prüfung darf nur von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden.

    Inhalt:
    • Gesetzliche Regelungen, Arbeitsschutzbestimmungen und DIN-Normen
    • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
    • Arbeits- und Schutzgerüste, Gerüstbauarten, Gerüstbauteile, Verankerungsgrund sowie deren Zusammenwirken und Tragverhalten
    • Mögliche Gefährdungen und deren Beseitigung
    • Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung), sowie den Plan für die Benutzung
    • Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers
    • Kennzeichnung von Gerüsten
    • Aufgaben der Befähigten Person
    Zielgruppe: Personen mit bauhandwerklicher Ausbildung, die im Betrieb Gerüste prüfen und freigeben sollen.
    Dauer: 1 Tag
    Abschluss: Teilnahmezertifikat
  • Leiterbeauftragter

    Leiterbeauftragter

    Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016.
    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung).

    Gemäß §3 Abs.3 der Betriebssicherheitsverordnung hat er die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist. Mit dieser Schulung erhält der Mitarbeiter das Hintergrundwissen um den Zustand einer Leiter beurteilen zu können.

    Inhalt:
    • Verordnungen und Vorschriften
    • Unfallstatistiken
    • Ursachen von Leiterunfällen
    • Leiterarten
    • Leiter Zubehör
    • Kennzeichnung von Leitern
    • Prüfungen von Leitern
    • Prüfschritte und Dokumentation
    Zielgruppe: Personen, die im Betrieb die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritte durchführen sollen.
    Dauer: 1 Tag
    Abschluss: Teilnahmezertifikat
  • Leiterbeauftragter

    Sicherer Umgang mit Leitern und Tritten

    Unterweisung im Umgang mit Leitern und Tritten gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016.
    Durch die Unterweisung soll den Beschäftigten u.a. verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können.

    Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, wie z.B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten.

    Inhalt:
    • Ursachen von Leiterunfällen
    • Bestimmungsgemäße Benutzung
    • Bauartspezifische Hinweise
    • Kennzeichnungen
    • Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen
    Zielgruppe: Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit Leitern und Tritte benutzen sollen.
    Dauer: ½ Tag
    Abschluss: Unterweisungsnachweis
  • Sicherer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

    Sicherer Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

    Unterweisung im Umgang mit PSAgA gemäß DGUV Vorschrift 1.
    Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz gehören zu den individuellen Schutzmaßnahmen.

    PSAgA schützen den Benutzer vor einem Absturz entweder durch Verhinderung eines Sturzes (Rückhaltesystem) oder Auffangen eines freien Falls (Auffangsystem). Der Unternehmer hat gemäß §4 der DGUV Vorschrift1 „Grundsätze der Prävention“ die Mitarbeiter vor der ersten Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.

    Inhalt:
    • Bestandteile der PSA und ihrer Anwendung
    • Theoretische Grundlagen der Benutzung von PSA gegen Absturz
    • Richtige Auswahl der PSA
    • Richtiges Anschlagen und Sichern
    • Hinweise zur Durchführung von Übungen/ Unterweisungen
    • Ersten Hilfe/ Rettung
    • Praktische Übungen
    Zielgruppe: Personen, die mit PSA gegen Absturz arbeiten und Führungskräfte, deren Beschäftigte PSA gegen Absturz benutzen.
    Dauer: ½ Tag
    Abschluss: Unterweisungsnachweis
  • SCC - Schulung für operativ tätige Führungskräfte

    SCC - Schulung für operativ tätige Führungskräfte

    In der SGU-Schulung, werden die wichtigen Fragen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes vermittelt. Dabei stehen Führungsaufgaben im Rahmen des SCC-Managements im Mittelpunkt, z.B. sichere Arbeitsabläufe, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen.

    Inhalt:
    • Gesetzliche Bestimmungen
    • Gefährdungs- und Risikobeurteilung
    • Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
    • Sicherheitsgerechtes Verhalten
    • Betriebliche Organisation
    • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
    • Notfallmaßnahmen
    • Gefahrstoffe
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Arbeitsmittel
    • Arbeitsverfahren
    • Elektrizität und Strahlung
    • Arbeitsplatzgestaltung
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • SCC-Prüfung (gebührenpflichtig) für operative Führungskräfte
    Zielgruppe: Führungskräfte (z.B. Projekt- und Bauleiter, Meister, Obermonteure und Vorarbeiter)
    Dauer: 3 Tage
    Abschluss: Die Abschlussprüfung erfolgt gemäß SCC-Dokument 017. Sie erhalten ein Zertifikat und einen Sicherheitspass.
  • SCC - Schulung für operativ tätige Führungskräfte

    SCC - Schulung für operativ tätige Mitarbeiter

    In der SGU-Schulung werden vierzehn Themengebiete mit den entsprechenden Ausbildungsinhalten praxisbezogen behandelt, wobei sowohl die gewerkspezifischen, als auch die wichtigsten kundenspezifischen Anforderungen angesprochen werden.

    Inhalt:
    • Gesetzliche Bestimmungen
    • Gefährdungs- und Risikobeurteilung
    • Unfallursachen, Unfallverhütung und Unfallmeldung
    • Sicherheitsgerechtes Verhalten
    • Betriebliche Organisation
    • Arbeitsplatz- und Tätigkeitsvorgaben
    • Notfallmaßnahmen
    • Gefahrstoffe
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Arbeitsmittel
    • Arbeitsverfahren
    • Elektrizität und Strahlung
    • Arbeitsplatzgestaltung
    • Persönliche Schutzausrüstung
    Zielgruppe: Firmen, die ihre Mitarbeiter umfassend im Arbeitschutz schulen möchten, sowie Mitarbeiter aus Firmen die gemäß SCC zertifiziert sind, oder für zertifizierte Unternehmen tätig werden wollen.
    Dauer: 3 Tage
    Abschluss: Teilnahmebescheinigung gemäß SCC-Dokument 016 und Sicherheitspass
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

    Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

    Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gemäß BGV A3
    Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass eingesetzten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand geprüft werden.

    Die ortsveränderlichen Betriebsmittel müssen daher regelmäßig von einer Elektrofachkraft auf Betriebssicherheit geprüft werden. Bei der Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte dürfen diese Prüfungen auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen durchgeführt werden. Mit Erlangen dieser Qualifikation, dürfen Sie im Auftrag des Unternehmens, diese Prüfungen gemäß BGV A3 an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen.

    Inhalt:
    • Rechtliche Verantwortung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen hinsichtlich der Arbeitssicherheit für das Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln
    • Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und BGV A3, DIN-Normen
    • Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person
    • Grundlagen der Elektrotechnik
    • Prüfungen von Elektrogeräten
    • Praktische Übung
    • Wirkung und Gefahren des elektrischen Stroms
    • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
    • 5 Sicherheitsregeln
    • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und PSA
    • Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und Unfällen
    • Aufsichtsführung
    • Erste-Hilfe / Brandschutz
    Zielgruppe: vom Unternehmer beauftragte Personen
    Dauer: 1 Tag
    Abschluss: Unterweisung